AGB

1 Allgemeines, Geltungsbereich

  • (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der IT Power GmbH, Fichtestraße 1–4, 08451 Crimmitschau, vertreten durch den Geschäftsführer Tadeusz Pauer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 198395 B, USt-IdNr. DE319992508, nachfolgend „IT Power“, „ITP“ oder „Gesellschaft“, und ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Vertragspartner“.
  • (2) Die IT Power GmbH ist insbesondere als Holding-, Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft tätig. Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist unter anderem das Halten, Verwalten und Entwickeln eigenen Vermögens, das Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen, das Halten und Verwalten von Marken-, Software-, Partner-, Nutzungs- und Lizenzrechten sowie die Erbringung strategischer, administrativer, technischer oder kaufmännischer Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungsunternehmen, Partnern oder sonstigen Dritten.
  • (3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn die IT Power GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn IT Power in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  • (5) Individuelle Vereinbarungen, Beteiligungsverträge, Lizenzverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Investment Agreements, Side Letters, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Einzelverträge gehen diesen AGB vor.
  • (6) Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.
  • 2 Vertragsgegenstand

  • (1) Gegenstand von Verträgen mit IT Power können insbesondere sein:
  • a. der Erwerb, das Halten, die Verwaltung oder Veräußerung von Beteiligungen,
    b. die Verwaltung eigenen Vermögens und eigener Rechte,
    c. die Einräumung, Überlassung, Verwaltung oder Unterlizenzierung von Nutzungs-, Marken-, Software-, Partner- oder sonstigen Lizenzrechten,
    d. strategische, kaufmännische, organisatorische, technische oder administrative Leistungen für Beteiligungsunternehmen, verbundene Unternehmen oder Vertragspartner,
    e. die Unterstützung beim Aufbau, bei der Strukturierung, Finanzierung, Skalierung oder operativen Entwicklung von Unternehmen, Projekten oder Geschäftsmodellen,
    f. die Vermittlung oder Koordination von Partnern, Dienstleistern, Technologieanbietern oder Lizenzgebern, soweit rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart.
  • (2) IT Power schuldet nur die ausdrücklich vereinbarte Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine Rendite, Wertsteigerung, Finanzierungszusage, Fördermittelbewilligung, Lizenzfreigabe, Marktzugang, Unternehmensbewertung oder Exit-Erlös, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • (3) IT Power erbringt keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen, Anlageberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung, sofern hierfür keine gesonderte gesetzliche Erlaubnis besteht oder die Leistung nicht durch entsprechend qualifizierte Dritte erbracht wird.
  • (4) Informationen, Präsentationen, Pitch Decks, Planungen, Prognosen, Marktanalysen oder Unternehmensbewertungen dienen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich der Orientierung. Sie stellen keine Garantie, Zusicherung, Anlageempfehlung oder verbindliche Erfolgsprognose dar.
  • 3 Vertragsabschluss

  • (1) Angebote von IT Power sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
  • (2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
  • a. Unterzeichnung eines Angebots oder Vertragsdokuments durch beide Parteien,
    b. Annahme eines Angebots in Textform, insbesondere per E-Mail,
    c. Nutzung oder Inanspruchnahme einer vereinbarten Leistung durch den Vertragspartner,
    d. Zahlung einer vereinbarten Vergütung, sofern sich aus den Umständen eindeutig ergibt, dass dadurch ein Vertragsangebot angenommen wird.
  • (3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht in Textform bestätigt wurden.
  • (4) Digitale Signaturen, elektronische Signaturen sowie per E-Mail übermittelte Annahmeerklärungen sind ausreichend, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  • (5) IT Power ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer Identitäts-, Bonitäts-, Sanktionslisten-, Geldwäsche- oder Compliance-Prüfung abhängig zu machen, soweit dies rechtlich zulässig oder erforderlich ist.
  • 4 Leistungen der IT Power GmbH

  • (1) Art, Umfang, Laufzeit, Vergütung und konkrete Leistungspflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot, Beteiligungsvertrag, Lizenzvertrag, Leistungsnachweis oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  • (2) IT Power ist berechtigt, Leistungen durch eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Subunternehmer, Berater oder sonstige Erfüllungsgehilfen zu erbringen, sofern keine berechtigten Interessen des Vertragspartners entgegenstehen.
  • (3) IT Power bestimmt Art und Weise der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine konkrete Vorgehensweise vertraglich vereinbart wurde.
  • (4) Zeitangaben, Fristen, Meilensteine oder Projektpläne sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  • Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, verspätete Informationen, ausstehende Freigaben, behördliche Verfahren, Drittanbieter, Lizenzgeber, Banken, Investoren oder andere externe Umstände verursacht werden, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
  • 5 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

  • (1) Der Vertragspartner stellt IT Power alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Nachweise und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
  • (2) Der Vertragspartner ist für die rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und technische Prüfung eigener Entscheidungen selbst verantwortlich, soweit IT Power nicht ausdrücklich eine entsprechende Leistung übernommen hat.
  • (3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des Vertragspartners, ist IT Power berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
  • (4) Der Vertragspartner stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Informationen, Daten, Marken, Inhalte, Software, Geschäftsmodelle oder Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig verwendet werden dürfen.
  • 6 Beteiligungen, Investments und Unternehmensentwicklung

  • (1) Soweit IT Power Beteiligungen an Unternehmen hält, erwirbt, verwaltet oder veräußert, richten sich Rechte und Pflichten vorrangig nach den jeweiligen Beteiligungsverträgen, Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterbeschlüssen, Investment Agreements oder sonstigen Individualvereinbarungen.
  • (2) IT Power übernimmt keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg, die Werthaltigkeit, Skalierbarkeit, Finanzierbarkeit oder Veräußerbarkeit eines Unternehmens, Projekts oder Geschäftsmodells.
  • (3) Prognosen, Planrechnungen, Bewertungen oder strategische Einschätzungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Sie können von tatsächlichen Entwicklungen abweichen.
  • (3) Entscheidungen über Geschäftsführung, Finanzierung, Produktentwicklung, Personal, Vertrieb, Investitionen oder sonstige operative Maßnahmen verbleiben beim jeweiligen Unternehmen beziehungsweise dessen Organen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  • (4) Soweit IT Power strategische Unterstützung, Netzwerkzugang, Partnerkontakte, Lizenzzugang oder Know-how bereitstellt, begründet dies ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf eine bestimmte Transaktion, Finanzierung, Partnerschaft oder Umsatzentwicklung.
  • 7 Partnerlizenzen, Software-, Marken- und Nutzungsrechte

  • (1) Soweit IT Power Partner-, Software-, Marken-, Technologie-, Vertriebs- oder sonstige Lizenzrechte hält oder verwaltet, erfolgt deren Nutzung durch den Vertragspartner ausschließlich nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags und der zugrunde liegenden Lizenzbedingungen.
  • (2) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IT Power ist der Vertragspartner nicht berechtigt, eingeräumte Rechte zu übertragen, unterzulizenzieren, zu verpfänden, weiterzuverkaufen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen.
  • (3) Rechte werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur einfach, nicht ausschließlich, nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkt und räumlich auf das vertraglich vereinbarte Gebiet eingeräumt.
  • (4) Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei IT Power beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.
  • (5) Der Vertragspartner hat Lizenzbedingungen, Markenrichtlinien, Partnerprogramme, API-Bedingungen, Plattformrichtlinien, Datenschutzvorgaben und sonstige Vorgaben von IT Power oder Drittanbietern einzuhalten.
  • (6) Bei Verstößen gegen Lizenzbedingungen ist IT Power berechtigt, die Nutzung ganz oder teilweise zu untersagen, Zugänge zu sperren, Vertragsleistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
  • (7) Soweit Drittanbieter Lizenzbedingungen ändern, Leistungen einstellen, Preise anpassen oder Zugänge beschränken, ist IT Power berechtigt, die eigenen Leistungen entsprechend anzupassen, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist.
  • 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

  • (1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Beteiligungsvertrag, Lizenzvertrag oder der sonstigen Individualvereinbarung.
  • (2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  • (3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • (4) IT Power kann Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Meilensteinzahlungen, laufende Lizenzgebühren, Management Fees, Service Fees, Erfolgsvergütungen, Beteiligungsvergütungen oder sonstige Vergütungsmodelle vereinbaren.
  • (5) Bei Zahlungsverzug ist IT Power berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • (6) IT Power ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
  • (7) Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von IT Power anerkannt sind.
  • 9 aufzeit und Kündigung

  • (1) Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
  • (2) Verträge mit bestimmter Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.
  • (3) Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.
  • (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • (5) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
  • a. der Vertragspartner trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
    b. der Vertragspartner Lizenz-, Geheimhaltungs-, Compliance- oder Mitwirkungspflichten erheblich verletzt,
    c. über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird,
    d. die weitere Zusammenarbeit aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen unzumutbar ist.
  • (6) Kündigungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  • 10 Vertraulichkeit

  • (1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Vertragsinhalte, Beteiligungsinformationen, Finanzdaten, technische Informationen, Lizenzinformationen, Strategien, Kundeninformationen, Zugangsdaten und sonstige nicht öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.
  • (2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
  • a. öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
    b. der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
    c. rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt wurden,
    d. aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
  • (3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für fünf Jahre fort, soweit nicht gesetzlich eine längere Geheimhaltungspflicht besteht.
  • (4) Geschäftsgeheimnisse im Sinne gesetzlicher Vorschriften sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten, solange sie Geschäftsgeheimnisse bleiben.
  • 11 Datenschutz und Compliance

  • (1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • (2) Soweit IT Power personenbezogene Daten im Auftrag des Vertragspartners verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
  • (3) Der Vertragspartner sichert zu, keine rechtswidrigen, sanktionierten, korruptiven, geldwäscherelevanten oder sonst compliancewidrigen Zwecke zu verfolgen.
  • (4) IT Power ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Sanktionsverstöße, Geldwäsche, Betrug, Missbrauch von Lizenzen oder sonstige Compliance-Verstöße bestehen.
  • 12 Rechte an Arbeitsergebnissen

  • (1) Arbeitsergebnisse, Konzepte, Analysen, Präsentationen, Strategien, Prozesse, Softwarebestandteile, Dokumentationen, Templates, Marken, Know-how oder sonstige Ergebnisse bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum von IT Power, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • (2) Der Vertragspartner erhält an den ausdrücklich für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
  • (3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von IT Power.
  • (4) Vorbestehende Rechte, Methoden, Frameworks, Software, Marken, Templates und Know-how von IT Power bleiben von einer Rechteübertragung unberührt.
  • 14 Gewährleistung

  • (1) Für Dienstleistungen gilt das gesetzliche Dienstvertragsrecht, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Werk- oder Leistungserfolg vereinbart wurde.
  • (2) Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB oder im Einzelvertrag nichts Wirksames Abweichendes vereinbart ist.
  • (3) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB, soweit ein Warenkauf oder eine vergleichbare Lieferung vorliegt. Danach hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  • (4) Für Leistungen oder Rechte Dritter, insbesondere Plattformen, Softwareanbieter, Lizenzgeber, Zahlungsdienstleister, Hostinganbieter, Banken, Investoren oder Behörden, haftet IT Power nur, soweit IT Power deren Verhalten gesetzlich zu vertreten hat.
  • 15 Haftung

  • (1) IT Power haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
  • (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IT Power nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • (3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • (4) IT Power haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Wertsteigerungen, nicht zustande gekommene Finanzierungen, Investitionen, Exits, Lizenzen, Partnerschaften, Umsätze oder sonstige mittelbare wirtschaftliche Erwartungen, sofern keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
  • (5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Geschäftsführern, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Beratern, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen von IT Power.
  • 16 Höhere Gewalt

  • (1) IT Power haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen.
  • (2) Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Internetausfälle, Cyberangriffe, Störungen bei Drittanbietern, Lizenzgebern, Plattformen, Banken, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen externen Dienstleistern.
  • (3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
  • 17 Abtretung und Übertragung

  • (1) Der Vertragspartner darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von IT Power auf Dritte übertragen.
  • (2) IT Power ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern berechtigte Interessen des Vertragspartners nicht entgegenstehen.
  • 18 Schlussbestimmungen

  • (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
  • (3) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der IT Power GmbH.
  • (4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  • (5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.